AGB

Kfz-Reparaturbedingungen und Reifendienstleistungsbedingungen



Die Reparatur eines Kraftfahrzeugs ist Vertrauenssache. Dieses Vertrauen nehmen wir ernst und führen alle Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reparatur- und Reifendienstleistungen unseres Betriebs gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.



Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.



I. Auftragserteilung


  1. Im Auftragsschein oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen sowie der voraussichtliche Fertigstellungstermin festgehalten.
  2. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin liegt nur vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurde.
  3. Der Auftrag ermächtigt uns, notwendige Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.


II. Preise und Kostenvoranschläge


  1. Auf Wunsch des Auftraggebers erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Dieser ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
  2. Ergibt sich während der Durchführung des Auftrags eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.
  3. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


III. Fertigstellung und Verzögerung


Wir sind verpflichtet, einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermin einzuhalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder nicht rechtzeitig verfügbarer Ersatzteile begründen keine Schadenersatzansprüche, soweit wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.



Bei schuldhafter Überschreitung eines verbindlichen Fertigstellungstermins kann der Auftraggeber eine angemessene Entschädigung für nachweislich entstandene Mehrkosten verlangen.



IV. Abnahme und Abholung


Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt in unserem Betrieb. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, sind wir berechtigt, eine ortsübliche Stand- oder Aufbewahrungsgebühr zu berechnen.



Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.



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Der Weihnachtsmann hält einen Reifen neben einem Rentier und zwei Oldtimern vor einer geschmückten Blockhütte. Es schneit, und in der Nähe steht ein Weihnachtsbaum aus gestapelten Reifen. Die Szene ist festlich und winterlich.
Betriebsferien 2025/2026

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