Die Reparatur eines Autos ist und bleibt Vertrauenssache. Dieses Vertrauen werden wir nicht enttäuschen, dafür stehen wir als Kfz-Musterbetrieb in der Pflicht.
Nicht alles geht aber so glatt über die Bühne, wie es sollte: Das vorgesehene Ersatzteil kann nicht sofort geliefert werden, Sie als Kunde schaffen es nicht, den Wagen zum vereinbarten Termin abzuholen, und, und, und…
Um mögliche Konflikte von vornherein zu begrenzen, gibt es diese AGBs der Kraftfahrzeuginnung, die auch für uns gelten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang, muss ein neuer Termin genannt werden.
Bei schuldhafter Überschreitung des Termins um mehr als 24 Stunden sind Ersatzfahrzeug oder Kostenerstattung (80 %) vorgesehen. Ausgenommen sind höhere Gewalt oder Betriebsstörungen.
Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers. Bei Verzug kann eine Aufbewahrungsgebühr erhoben werden. Gefahr und Kosten trägt der Auftraggeber.
In der Rechnung sind alle Leistungen getrennt auszuweisen. Bei Tauschverfahren muss das Altteil verwendbar sein. Umsatzsteuer ist auszuweisen. Berichtigungen müssen binnen sechs Wochen erfolgen.
Zahlung ist bei Abholung, spätestens eine Woche nach Fertigstellung zu leisten. Bar oder per Scheck. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen. Verzugszinsen betragen 5 % über Basiszins.
Dem Auftragnehmer steht ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu – auch für ältere Forderungen, wenn sie in Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.
Der Auftragnehmer haftet bei Verschulden für Schäden am Fahrzeug oder Inhalt. Bei grober Fahrlässigkeit sind zusätzliche Leistungen wie Ersatzfahrzeug oder Verdienstausfall zu erbringen.
Weitere Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Reifen und Felgen, die länger als 2 Jahre nicht abgeholt werden, gehen in dessen Eigentum über.
Bei Streitigkeiten kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Das Verfahren ist kostenlos und hemmt die Verjährung. Der Rechtsweg bleibt offen.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Gilt auch bei Wohnsitzverlegung ins Ausland oder unbekanntem Aufenthaltsort des Auftraggebers.
Ob Radwechsel, Werkstattservice oder Anhängervermietung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Öffnungszeiten
Werkstatt
Mo. – Fr.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Reifen
Mo. – Fr.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa.: 08:00 bis 14:00 Uhr
(saisonal samstags geöffnet, außerhalb der Saison nicht)
Rechtliches

Mo. – Fr.: 08:00 bis 18:00 Uhr // Sa.: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Wir machen Urlaub!
Vom 20.12.2025 bis 04.01.2026 bleibt unser Reifenservice Wolfenbüttel geschlossen. Ab dem 05.01. sind wir wieder für Sie da!